Lieferkettengesetz

Grundsatzerklärung und Beschwerdestelle

Zum 01.01.2023 ist in Deutschland das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Die NIEDERBERGER Gruppe ist verpflichtet, diese Regularien umzusetzen. Ziel des LkSG ist dafür zu sorgen, dass Unternehmen menschenrechts- und umweltbezogene Standards innerhalb ihrer Lieferketten beachten. Verstöße sollen möglichst frühzeitig erkannt, gemindert und beseitigt werden.

Basis unserer Bemühungen hierzu ist unsere Grundsatzerklärung, die hier in vollständiger Form zu finden ist.

Die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren können Sie hier einsehen.

Die Kontaktdaten unserer Beschwerdestelle finden Sie hier.

 

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