Individuelle PSA

Gesundheitlichen Risiken unseres Handwerks begegnen wir, neben der Ergreifung technischer und organisatorischer Maßnahmen, mit der Bereitstellung ausreichender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in Verbindung mit der Einweisung und Schulung zur korrekten Anwendung. Selbstverständlich erfolgt hierzu eine prüffähige und rechtssichere Dokumentation.

Je nach Einsatzort und -zweck zählt dazu die Bereitstellung von rutschhemmendem Schuhwerk, um Unfälle durch Stolpern, Rutschen und Stürzen zu vermeiden, sowie strapazierfähige, wetterfeste Arbeitsbekleidung, inklusive Nässe- Kälte- oder Sonnenschutz. Abhängig vom Einsatz werden zusätzlich PSA in Form von Absturzsicherungen unterschiedlichster Art, Gehörschutz, Schutzbrillen, reflektierende Warnkleidung, durchtrittsichere Schuhe, Kopfschutz sowie im Bedarfsfall chemiebeständige Ergänzungen zur Arbeitskleidung bereitgestellt.

Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erhalten unsere Beschäftigten zum Schutz der Haut für den jeweiligen Arbeitszweck geeignete Schutzhandschuhe. Unverzichtbar im Umgang mit flüssigen oder gasförmigen Chemikalien, beispielsweise in der Industrie- oder der Schwimmbadreinigung, ist ein Gesichtsschutz sowie spezielle, säure- und laugenbeständige Schutzhandschuhe.

Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Corona-Virus und zum Schutz vor einer möglichen Infektion gehört derzeit Mund-Nasen-Schutz - je nach Infektionsrisiko und Art der Tätigkeit - als Alltagsmaske oder gemäß FFP2-Standard dazu – Einmalhandschuhe, Einweg-Overalls, Einweg-Überschuhe und -hauben kommen im Bedarfsfall ebenfalls zum Einsatz.

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