Informationen - Leistungsspektrum DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)

Damit´s sicher bleibt

Setzen Sie bei der rechtssicheren Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen und Maschinen, als auch bei der Prüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) auf Kompetenz und Erfahrung.

Unsere Elektroprüfer verfügen alle samt über eine elektrotechnische Ausbildung und werden zudem regelmäßig in ihren Fachgebieten geschult und weitergebildet. Damit entsprechen diese alle den aktuellen Vorgaben der TRBS 1203 – Befähigte Person. Wir verwenden ausschließlich kalibrierte Messtechnik und zertifizierte Software vom Markenhersteller, um eine rechtssichere Prüfung nach VDE und DGUV zu gewährleisten.

Neben den unterschiedlichen Elektroprüfungen von

  • Ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel
  • Ortsfeste Anlagen
  • Ortsfeste Maschinen
  • Medizintechnik und Pflegebetten
  • Server-, EDV- und Telefonanlagen

führen wir gemeinsam und als offizieller Kooperationspartner des SGS TÜV Saar

VdS- Prüfungen durch.

Prüfung Unterverteilung Strom Industriegebäude
Rechtlicher Hintergrund (klick mich)

Info: Aufgrund der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfall­versicherungsträgern, wurde das Vorschriften- und Regelwerk der Verbände bereinigt und vereinheitlicht. Dies hat u. a. zur Folge, dass seit 01.05.2014 die BGV A3 in die DGUV Vorschrift 3 umbenannt wurde.

Allgemein gilt: Wiederkehrende Prüfungen gemäß DIN VDE 0105-100 an ortsfesten Maschinen und Anlagen wie auch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel nach DIN VDE 0701-0702 sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind, und den Betrieb behindern oder Gefährdungen hervorrufen können. Ortsveränderliche und ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel müssen geprüft werden:

  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • nach Änderung oder Instandsetzung
  • in bestimmten Zeitabständen

Um im Rahmen zu bleiben können wir uns an dieser Stelle lediglich auf die geltenden Normen und Verordnungen beziehen und dabei einen kurzen Überblick zu den Prüffristen vermitteln:

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